Feuerwehr Sachsen
Gesetzlich geregelt ist die Organisation des Brandschutzes im Freistaat Sachsen im Sächsischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) und in der Sächsischen Feuerwehrverordnung (SächsFwVO).
Die Gemeinden haben eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten sowie die notwendigen Gerätehäuser bereitzustellen. Pflichten und Rechte der Feuerwehrkameraden können von den örtlichen Behörden eigenverantwortlich geregelt werden.
Die Landkreise sind für den überörtlichen Brandschutz zuständig. Dem Freistaat Sachsen obliegen zentrale Aufgaben des Brandschutzes, z. B. die Unterhaltung der Landesfeuerwehrschule, die Feuerwehrförderung und die Förderung der Brandschutzforschung.
Die Gemeinden haben eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten sowie die notwendigen Gerätehäuser bereitzustellen. Pflichten und Rechte der Feuerwehrkameraden können von den örtlichen Behörden eigenverantwortlich geregelt werden.
Die Landkreise sind für den überörtlichen Brandschutz zuständig. Dem Freistaat Sachsen obliegen zentrale Aufgaben des Brandschutzes, z. B. die Unterhaltung der Landesfeuerwehrschule, die Feuerwehrförderung und die Förderung der Brandschutzforschung.
Einsätze Sachsen
08.08.2017 -
16:48
Brand Strohballenpresse - Dresden, Stadt
Brand Strohballenpresse - Dresden, Stadt
05.08.2017 -
10:42
Ölspur - Taucha, Stadt
Ölspur - Taucha, Stadt
04.08.2017 -
10:39
Person in Notlage - Dresden, Stadt
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